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Bitte beachten Sie

Auszug aus unseren AGBs:

Wir behalten uns den Eigentumsvorbehalt an den von uns oder von Lieferanten gelieferten und eingebauten Stoffen und an unseren Leistungen bis zur Begleichung unserer Forderungen vor.
Dieses Angebot dient ausschließlich zur Beauftragung der hierin angebotenen Leistungen an unser Unternehmen. Jede andere Verwendung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Dies Angebot baut auf die aktuelle VOB, Teile B und C auf. Diese gelten auch für die Ausführung, es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart. Den Teil B der VOB übersenden wir Ihnen zur Information auf schriftliche Anfrage.

Unabhängig davon, ob von Ihnen eine Fremdüberwachung gefordert ist oder nicht, gilt generell folgendes :
Für das Objekt, auf das sich dies Angebot bezieht, konnten Sie uns keine Ist – Zustandsfeststellung oder ein Instandsetzungskonzept gemäß der bauaufsichtlichen DAfStb-Richtlinie, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie), Ausgabe Oktober 2001, zur Verfügung stellen. (Wenn doch, möchten wir dringend um Vorlage bitten.) Daher sind wir gezwungen für die Angebotserteilung Annahmen über den vorhandenen Zustand des Objektes zu treffen (z.B. durch Inaugenscheinnahme oder Erfahrungswerte). Diese Annahmen sind entweder im Zuge der Ausführung, dann als Nebenleistung unseres Unternehmens oder vorab auf Ihre Veranlassung und Kosten, zu verifizieren oder zu prüfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir keine planerischen Tätigkeiten durchführen können oder konnten.
Dafür sind Sie als Auftraggeber allein zuständig. Sie müßten im Zweifel dafür ein planerisches Ingenieurbüro beauftragen, weil die hier entstehenden Analyse- oder Planungskosten nicht Gegenstand eines Angebotes sind. Dieser hier geschilderte Sachverhalt wird bei Auftragserteilung automatisch Vertragsbestandteil.
Gemäß o.g. Regelwerk wäre auch eine Eigenüberwachung oder sogar eine Fremdüberwachung durchzuführen. Im Rahmen der Ausführung unserer Leistungen erfolgt eine eigenständige Qualitätskontrolle, die jedoch inhaltlich und umfänglich nicht den Anforderungen der vorgenannten Überwachungen entspricht. Sollten Sie, trotz der Größenordnung dieses Angebotsumfanges, die vollumfängliche Einhaltung der Instandsetzungsrichtlinie wünschen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wir würden Ihnen dann unser diesbezügliches Ergänzungsangebot unterbreiten.
Es gilt für jedes Angebot ein Copyright. Jede Weitergabe oder Vervielfältigung, auch auszugsweise, bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Wir bitten um freundliche Beachtung, da wir uns ansonsten gerichtliche Schritte vorbehalten müßten. Vielen Dank.